Unterscheidung Bestattungsarten
Der letzte Abschied ist etwas sehr Persönliches. Wir beraten Sie einfühlsam zu den verschiedenen Bestattungsarten und unterstützen Sie dabei, die Form zu finden, die dem Leben und den Wünschen des Verstorbenen entspricht. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die gängigsten Bestattungsarten in der Schweiz.
Kremation / Feuerbestattung
Die Kremation / Feuerbestattung ist heute die am häufigsten gewählte Bestattungsform in der Schweiz. Nach der Einäscherung des Verstorbenen eröffnet sie vielfältige Möglichkeiten der Beisetzung und persönlichen Gestaltung des Abschieds.
Grundsätzlich ist die Asche in der Schweiz freigegeben:
Sie dürfen die Urne mit nach Hause nehmen oder die Asche an einem besonderen, ruhigen Ort verstreuen (unter Einhaltung der kantonalen Vorschriften).
Auch eine kombinierte Lösung ist möglich:
Ein Teil der Asche kann beispielsweise auf einem Friedhof beigesetzt, ein anderer Teil an einem für die Familie bedeutsamen Ort aufbewahrt oder verstreut werden.
Erdbestattung
Die Erdbestattung ist eine traditionelle Bestattungsform. Der Verstorbene wird dabei in einem Sarg auf einem Friedhof beigesetzt.
Kurz vor der Abdankungsfeier wird der Sarg auf den Friedhofplatz gebracht, wo Angehörige, Freunde und Bekannte in aller Ruhe Abschied nehmen können. Bei katholischen Zeremonien steht zudem Weihwasser zur Verfügung, mit dem der Sarg gesegnet werden kann.
Information
Bestattungsfrist
Der früheste Zeitpunkt einer Bestattung (Kremation oder Erdbestattung) beträgt im Kanton St. Gallen 48 Stunden, der späteste 120 Stunden nach Eintritt des Todes. In Ausnahmefällen kann die Frist um maximal 48 Stunden verlängert werden.
Individuelle Abschiedsformen
Vorauskremation
Bei einer Vorauskremation wird der Verstorbene vor der Abdankungsfeier eingeäschert. Dies ermöglicht es, die Trauerfeier zu einem späteren, individuell passenden Zeitpunkt zu organisieren.
Die Urne wird bei der Abdankung vor der Friedhofskapelle aufgestellt und kann im Anschluss entweder beigesetzt oder von den Angehörigen nach Hause genommen werden.
Für die Beisetzung der Urne bieten Friedhöfe verschiedene Möglichkeiten:
- Urnennische (Urnenwand)
- Urnengrab
- Gemeinschaftsgrab, mit oder ohne Namensnennung
Abdankung mit Sarg
Eine Alternative zur Vorauskremation ist die Abdankungsfeier mit Sarg – die Einäscherung erfolgt in diesem Fall erst nach der Trauerfeier. Die Urne kann später beigesetzt oder – je nach Wunsch – auch nach Hause genommen werden.
Wie bei einer klassischen Erdbestattung wird die verstorbene Person in der Friedhofskapelle aufgebahrt – je nach Gegebenheit mit geschlossenem Sarg oder mit einem geöffneten Schieber im Gesichtsbereich. Diese Öffnung kann auf Wunsch auch ganz geschlossen bleiben.
Vor der Abdankungsfeier wird der Sarg vor die Kapelle gebracht, sodass Angehörige, Freunde und Bekannte in Ruhe Abschied nehmen können. Bei katholischen Trauerfeiern steht traditionell Weihwasser zur Verfügung, um den Sarg zu segnen.
Urne zu Hause
In der Schweiz ist die Asche einer verstorbenen Person grundsätzlich frei verfügbar. Das bedeutet, dass die Urne auf Wunsch mit nach Hause genommen und dort in einem würdevollen Rahmen aufbewahrt werden darf.
Auslandsüberführung
Soll die verstorbene Person im Ausland oder im Heimatland beigesetzt werden, unterstützen wir Sie gerne bei der Organisation der Rückführung.
Je nach Zielland und Ihren individuellen Wünschen erfolgt die Überführung per Flugzeug oder Fahrzeug. Wir kümmern uns um die vollständige Abwicklung – inklusive sämtlicher Formalitäten, Bewilligungen und Transportdokumente.