Was tun bei einem Todesfall?
Um Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen und die Organisation zu erleichtern, haben wir nachfolgend die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Wir stehen Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite – persönlich, diskret und verlässlich.
1. Arzt benachrichtigen (Hausarzt oder ärztlichen Notfalldienst)
Bei einem Todesfall zu Hause
Wenn der Todesfall zu Hause eingetreten ist, zuerst Hausarzt oder ärztlichen Notfalldienst beiziehen. Er stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.
Wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist, den ärztlicher Notfalldienst kontaktieren.
Ärztlicher Notfalldienst:
071 914 61 11 Gemeinden Uzwil, Oberbüren, Oberuzwil, Jonschwil
071 987 33 00 Gemeinden Lütisburg, Bütschwil, Mosnang
Bei einem Todesfall im Spital oder in einer Institution (Pflegeheim, Wohnheim)
Das Pflegepersonal, die Spital- oder Heimverwaltung verständigt den Arzt. In diesem Falle wird die ärztliche Todesbescheinigung mit einer schriftlichen Todesmeldung direkt an das Zivilstandsamt weitergeleitet. Nach Absprache kann die Meldung auch durch die Angehörigen persönlich erfolgen.
Bei aussergewöhnlichen Todesfällen
Bei aussergewöhnlichen Todesfällen muss die Polizei (Staatsanwaltschaft) beigezogen werden. Dies gilt auch bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen sowie bei Suizid. Die Freigabe der/ des Verstorbenen bestimmt die Staatsanwaltschaft.
2. Bestattungsdienst kontaktieren
Meldung des Todesfalles an den zuständigen Bestattungsdienst.
Kontaktdaten Bestattungsdienst
Bestattungsdienst Egli
Salenstrasse 7
9249 Niederstetten
Telefon 071 950 05 78
Benötigte Angaben
- Wer ist wann und wo verstorben
- Geburtsdatum
- Ungefähres Gewicht und Grösse der / des Verstorbenen
- Wurde die ärztliche Todesbescheinigung ausgestellt?
- Welche Bestattungsart wird gewünscht (Kremation oder Erdbestattung)?
- Liegt allenfalls eine Bestattungsanordnung vor?
- Ankleiden der/ des Verstorbenen (Sterbekleid oder Privatkleider)
- Auswahl des Sargmodelles
- Wird eine Aufbahrung gewünscht
Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten.
Weiterer Ablauf
- Gemäss dem Wunsch der Angehörigen wird die verstorbene Person vom Bestatter am Sterbeort abgeholt.
- Der Bestatter bereitet die verstorbene Person für die letzte Reise vor (waschen & ankleiden), sofern nicht bereits von Spital, Heim, Spitex oder Trauerfamilie vollzogen.
- Wenn die verstorbene Person in den Sarg gebettet ist, bleibt den Angehörigen ein stiller Moment, um bewusst Abschied nehmen zu können.
- Im Bestattungsfahrzeug wird der Sarg in das Friedhofgebäude der Wohngemeinde überführt.
3. Meldung bei der Wohngemeinde
Die Angehörigen melden den Todesfall persönlich innert 2 Tagen bei der Wohngemeinde der verstorbenen Person.
Benötigte Dokumente und Angaben
- Todesbescheinigung
- Familienbüchlein
- Pass oder Identitätskarte
- Pass, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung. (Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit)
Punkte mit Gemeinde zu bestimmen
- Erdbestattung oder Feuerbestattung (Kremation) Festlegung, wann die Bestattung oder Kremation abgehalten oder vollzogen werden soll.
- Art der Grabstätte (Familiengrab, Reihengrab, Gemeinschaftsgrab, Baumgrab, Urnenhain, Diamantbestattung, Urne nach Hause)
- Ort und Termin der Beisetzung und/oder der Trauerfeier (Abdankung, Gottesdienst)
4. Planung des Abschieds
Für einen würdevollen Abschied zusammen mit Angehörigen, Freunden und Bekannten müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:
Abschiedsplanung
- Gespräch auf dem Pfarramt oder sonstige Trauerredner
- Blumen Dekoration für Aufbahrung, Sarg oder Urne, Abdankung und Friedhof
- Reservation von Restaurant / Saal
- Gestaltung, Druck und Versand von Leidzirkularen
- Gestaltung und Aufgabe einer Traueranzeige (Zeitung nach Wahl)
5. Später zu erledigen
Wer muss neben den Angehörigen und Freunden zusätzlich über den Todesfall informiert werden.
Später zu erledigen
- Information von Arbeitgeber, Pensionskasse, Bank, etc.
- Kündigungen AHV-Zweigstelle, Krankenkasse, Versicherungen, Radio-/TV-Empfang, verschiedene Abos und Mitgliedschaften, etc.
- Danksagungen verfassen und versenden
- Auflösung des Haushalts, Wohnung / Haus räumen
- Grabpflege und Grabstein organisieren